Elternmitwirkung
Elternmitwirkung an der Parkschule – eine Kurz-Info
Wir Eltern dürfen an der der Schule unserer Kinder mitbestimmen und gestalten. Mit dieser Kurzinfo möchten wir allen Eltern die Möglichkeiten der Elternmitwirkung aufzeigen. Zu jedem Punkt gibt es noch eine Menge weiterführender Informationen (https://publikationen.iqsh.de/informationen-eltern.html und siehe QR-Code). Außerdem dürft Ihr uns als SEB-Vorstand gerne ansprechen, wenn es Fragen gibt.
Welche Möglichkeiten der Elternmitwirkung gibt es an der Parkschule?
Klassenelternbeirat
- Wird von der Elternschaft der Klasse gewählt.
- Amtszeit: 2 Jahre oder wenn das Kind die Schule verlässt.
- Meist 3 Personen (aber auch mehr möglich), davon: 1 Vorsitzende*r , 1 Delegierte*r für den Schulelternbeirat (SEB) und jeweils Vertretungen
- Aufgaben: z.B. Teilnahme an Zeugnis- oder Klassenkonferenzen, Sicherung einer guten Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkraft, Bündeln von Wünschen oder Anregungen der Eltern für die Lehrkräfte…u.v.m.
Schulelternbeirat (SEB)
- Setzt sich zusammen aus den SEB-Delegierten aller Klassen der Parkschule bzw. ihren Vertretungen bei Verhinderung.
- Der SEB wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, mind. 2 Personen (Amtszeit 2 Jahre oder wenn das Kind die Schule verlässt).
- Tagt in der Regel zwei Mal jährlich.
- Aufgaben: Mitbestimmung z.B. bei Festlegung der Unterrichtszeiten oder Durchführung von Schulversuchen; Mitberatung bei vielen schulbezogenen Themen; Sicherung einer guten Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Lehrkräften, Unterstützung der Klassenelternbeiräte.
Kreiselternbeirat (KEB)
- Setzt sich zusammen aus den Delegierten aller Grundschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der KEB wählt aus seiner Mitte den/die Delegierte*n für die Landeselternvertretung.
- Der SEB der Parkschule wählt aus seiner Mitte eine*n Delegierte*n für den Kreiselternbeirat.
- Tagt in der Regel zwei Mal jährlich.
- Amtszeit 2 Jahre oder wenn das Kind die Schule verlässt.
Schulkonferenz
- Paritätisch besetzt: An der Parkschule sind es je 10 Lehrkräfte und 10 Eltern.
- Tagt in der Regel zwei Mal im Jahr.
- Jedes Elternteil (nicht nur Klassenelternbeiräte) kann von den SEB-Delegierten auf einer Sitzung in die Schulkonferenz gewählt werden. Das kann auch in Abwesenheit geschehen – dann muss eine Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich vorliegen.
- Auch nicht gewählte Eltern dürfen als Zuhörer*innen an der Schulkonferenz teilnehmen (es sei denn, es wird über personenbezogene Angelegenheiten beraten).
- Es wird beraten z.B. über die Verteilung beweglicher Ferientage, Schülerbeförderung, Änderungen im Schulbetrieb.
Fachkonferenzen
- Setzt sich zusammen aus den Lehrkräften, die das Fach unterrichten plus 2 Vertreter*innen der Elternschaft. Eine Lehrkraft hat den Vorsitz.
- Vertretung im Verhinderungsfall kann jedes Elternteil der Schule sein (auch nicht vom SEB gewählte!).
- Jedes Elternteil (nicht nur Klassenelternbeiräte) kann von den SEB-Delegierten auf einer Sitzung in eine Fachkonferenz gewählt werden. Das kann auch in Abwesenheit geschehen – dann muss eine Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich vorliegen.
- Tagen zwei Mal jährlich.
- Amtszeit 2 Jahre oder wenn das Kind die Schule verlässt.
- Beratende Mitwirkung der Eltern z.B. an folgenden Inhalten: Verwendung von Haushaltsmitteln für das Fach, didaktische und methodische Fragen, Anschaffung neuer Lehrmittel (z.B. Schulbücher)…u.v.m..
- An der Parkschule gibt es folgende Fachkonferenzen:
- Deutsch
- Mathe
- Sachkunde
- Sport
- Kunst & Werken
- Religion
- Musik
- Englisch
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Wenn Ihr Euch für ein Engagement in der Schulkonferenz oder in einer Fachkonferenz entscheidet, dürft Ihr die Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur (siehe Downloads) ausfüllen und an uns übermitteln (eingescannt per E-Mail) oder über das Sekretariat der Parkschule in Papierform.
Ihr erreicht den SEB via E-Mail: SEBParkschuleGettorf@gmx.de
Wir freuen uns auf Euch!